Asbestsanierung

Bis vor wenigen Jahren noch galt Asbest als ein idealer und kostengünstiger Allzweckbaustoff.

Insbesondere in den Bereichen Brand- und Schallschutz, Wärmedämmung, als Füll- und Dämmaterial, für Dacheindeckungen, Wandverkleidungen und Zwischenwandkonstruktionen wurde Asbest eingesetzt, insgesamt in mehr als 1000 Anwendungsformen für über 3000 verschiedene Produkte. Heute wissen wir: Asbestfasern, die in die Lunge, das Brust-, Rippen- oder Bauchfell gelangen, können dort die gefürchtete Asbestose oder Krebs hervorrufen.


Die von Asbestfasern ausgehenden Gesundheits-gefahren verlangen einen sachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Dafür ist es z.B. erfor-derlich, Verwendungen von Asbest zu erkennen, die von Ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren objektiv zu bewerten, die Dringlichkeit der Sanierung zu beurteilen und geeignete Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Grundsätzlich wird zwischen schwach-gebundenen und festgebundenen Asbestprodukten unterschieden. In der schwachgebundenen Form (bei einer Rohdichte unter 1.000 kg/m³) findet Asbest Verwendung zum Brandschutz, zum Schallschutz sowie zum Wärme-, Feuchtigkeits- und Hitzeschutz. Zu den schwachgebundenen Asbestprodukten zählen u.a. Spritzasbest, Asbestpappen, Asbestschnüre, Asbestputze und Asbestschäume. Der Asbestanteil an diesen Produkten liegt in der Regel zwischen 50 und 80%.

 

Festgebundene Asbestprodukte (Hartasbestprodukte) weisen einen hohen Anteil an Bindemitteln (über 85%) und folglich ein höheres spezifisches Gewicht auf. In der Regel liegt es über 1000 kg/m³. Zu den festgebundenen Asbestprodukten zählen z.B. alle Asbestzementprodukte (Dacheindeckungen, Fassadenbekleidungen, Wasser- und Abwasserrohre).


Der Umgang mit Asbest ist aufgrund der gesundheitlichen Gefahren (Asbest ist stark krebsauslösend) grundsätzlich verboten. Ausnahme: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Diese Arbeitenverlangen einen sachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Dafür ist es z.B. erforderlich, Verwendungen von Asbest zu erkennen, die von Ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren objektiv zu bewerten, die Dringlichkeit der Sanierung zu beurteilen und geeignete Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass verschiedene Plattenmaterialien nicht zu den Hartasbestprodukten zählen, da ihr Asbestanteil zum Teil weit über 15% liegt.


Seit Inkrafttreten der TRGS 519 (Technische Regeln Gefahrstoffe - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) wird ein besonderer Sachkundenachweis bei Asbestsanierungsarbeiten von den Mitarbeitern der ausführenden Firma verlangt. Dennoch wird häufig mit dem stark krebserregenden Gefahrstoff Asbest in einer Weise umgegangen, die den Belangen des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerecht wird. Bereits bei der Auswahl der Sanierungsfirmen müssen Bauherren oder Architekten daher darauf achten, nur sachkundige Firmen mit der Sanierung zu beauftragen. Letzten Endes tragen sie die Verantwortung dafür, dass asbesthaltige Materialien sachgerecht saniert und ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Besteht Zweifel, ob beispielsweise bei einem Umbau mit Asbestmaterialien zu rechnen ist, sollte ein Asbestsachverständiger zu Rate gezogen werden. Entsprechende Sachverständigenlisten bestehen allerdings nur in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.

 

Den Erfolg einer Asbestsanierung kann ein Auftraggeber allein nicht erkennen. Selbst wer Asbest von anderen Materialien zu unterscheiden vermag, ist niemals in der Lage zu beurteilen, ob auch die mikroskopisch kleinen Asbestfasern, die letztlich das überwiegende Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt ausmachen, durch eine Sanierungsmaßnahme beseitigt wurden. So muß der Auftraggeber darauf hoffen, dass die beauftragte Firma auch wirklich nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen, Merkblättern und Richtlinien und dem Stand der Technik handelt. Dass das nicht immer der Fall ist, braucht nicht näher erörtert zu werden.


Interessenten an einer sachkundigen und fachgerechten Asbestsanierung nach dem Stand der Technik wenden sich bitte an eine unserer Mitgliedsfirmen

 

Für Asbestzementdächer im Zusammenhang mit der Montage von Photovoltaik- bzw. Thermosolaranlagen siehe unter Solaranlagen