Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF)

Unter dem Begriff KMF versteht man industriell gefertigte silikatische Fasern mit unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung

Als wichtigste Produktgruppe sind die Mineralwolleerzeugnisse zu nennen.
Sie lassen sich unterscheiden in:

 

  • Glaswolle (helle, lange Fasern)
  • Steinwolle (dunkle Fasern mit Anteilen von Schmelzperlen)
  • Schlackewolle (dunkle Fasern - wenig verbreitet)


Bauordnungs- aber insbesondere immissionsschutzrechtlich gibt es faktisch keinen Unterschied bei der Sanierung und dem Umgang zwischen der Asbest- und der "alten" von 1996 hergestellten Mineralfaser. Beide Fasern sind in der Gefahrstoffverordnung als gesundheitsschädigendes Produkt aufgenommen.

Bei der Asbestfaser ist bereits seit Beginn des letzten Jahrhunderts die gesundheitsschädigende Wirkung bekannt und medizinisch nachgewiesen. Die Asbestose, eine der möglichen Erkrankungen, die durch das Einatmen hoher Asbestfaserstaubkonzentrationen über einen längeren Zeitraum entstehen kann, wurde bereits im Jahr 1936 in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen.

 

Bedingt durch die bevorzugte Spaltung der Asbestfaser in Längsrichtung wird der Anteil kritischer (lungengängiger) Fasern größer.

 

Durch die lange Verweildauer (Biobeständigkeit) der Asbestfasern im Körper besteht eine erhebliche Erkrankungsgefahr, wenn diese Fasern über die Atemluft bis in die Lungenbläschen vorzudringen.

 

Die künstliche Mineralfaser wurde mit Änderung der Chemikalienverbotsverordnung im Jahre 2000 ebenfalls als Gefahrstoff in die Gefahntoffverordnung aufgenommen. In Abhängigkeit der Fasergeometrie und des Kanzerogenitätsindex werden die Mineralfasem in verschiedene Kategorien eingestuft:

 

  • Die vor 1996 produzierte und eingebaute Faser der Kategorie 2 (KI < 30) gilt als krebserzeugend im Tierversuch
  • Für die Faser der Kategorie 3 (KI >30 und <40) besteht begründeter Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • Die seit 1996 produzierten Mineralfasern weisen einen Kl-Index von KI > 40 auf und sind als nicht krebserzeugend eingestuft.


Da die verschiedenen Kategorien und somit die Gefährlichkeit der Faser nicht visuell feststellbar sind, sondern nur über Analysen bestimmt werden können, wird in aller Regel bei der Sanierung dieser Stoffe von der Kategorie 2 (worst-case Betrachtung) ausgegangen.

 

Immissionsschutzrechtlich hat diese Betrachtungsweise zur Konsequenz, dass analog zur Asbestfaser aufgrund der gegenwärtig bestehenden Erkenntnislage folgende Verfahrensweise beim Umgang mit KMF als Stand der Technik gilt:

 

  • Weitestgehend staubarme Arbeitsverfahren und Anwendung staub- bzw. faserbindender Methoden (nässen mit entspanntem Wasser oder andere geeignete Faserbindemittel)
  • Arbeitsbereich weitestgehend staubdicht geschlossen herstellen (z.B. Fenster und Türen dicht schließen), kennzeichnen und vor unbefugtem Zutritt sichern
  • Die Arbeitsbereiche sind so klein wie möglich herzurichten
  • Ausgebaute KMF-Materialien im abgeschotteten Bereich in geeignete und deutlich gekennzeichnete Behältnisse (z.B. Kunststoffsäcke) verpacken und die Behältnisse staubdicht schließen
  • Nach Abschluss der Arbeiten gründIiche Reinigung aller Oberflächen (z.B. Bauteiloberflächen, Einrichtungen/Einbauten, Behältnisse, Maschinen und Geräte, Arbeitskleidung) durch Absaugen mit geeigneten Staubsaugem (K1) und anschließender Nassreinigung und Restfaserbindung


Interessenten an der Sanierung von künstlichen Mineralfasern (KMF) wenden sich bitte an eine unserer Mitgliedsfirmen