Brandschadenbeseitigung

Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen im Brandschadenfall

Ziel der Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen im Brandschadenfall ist es, die Schadstellen zu entschutten, baulich wieder herzustellen und alle brandbedingten Verschmutzungen zu entfernen. Bei dieser Verfahrensweise werden auch die Schadstoffe beseitigt.

 

Reinigungsverfahren

Trockenreinigung durch Absaugen
Lose anhaftende, brandbedingte Ruß- und Staubbeläge werden mit Industriesaugern der Verwendungskategorie nach ZH1/487 der Kategorieeinteilung des BGIA „G“ bzw. „C“ (zukünftige Staubklasse M) abgesaugt. Bei festanhaftenden Verschmutzungen sind neben abrasiven Reinigungstätigkeiten an die Saugschläuche montierte Bürsten zu verwenden. Hierdurch lassen sich, sofern es die Materialien der zu reinigenden Flächen zulassen, durchaus gute Reinigungsergebnisse erzielen. Die abgesaugten, festen Reinigungsrückstände sind im Schmutzbehälter aufzunehmen und gemäß den Erfordernissen zu entsorgen.

 

Staubarme Abstrahlverfahren
Die Reinigung von brandverschmutzten, porösen oder mineralischen Oberflächen wie z.B. Betonmauerwerk oder Putz wird, sofern eine Trockenreinigung nicht ausreicht, durch ein staubarmes Strahlverfahren unter Verwendung zugelassener Strahlmittel durchgeführt. Eingesetzte Strahlmittel können z.B. sein: Metallkies, Schlacke, Glasperlen, Sand.


Solche Systeme werden als Trocken- und Naßverfahren angeboten. Die hier anfallenden Reinigungsrückstände sind gemäß den Gegebenheiten zu entsorgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das sogenannte Sandwaschen mit einem Heißwasserdruckgerät unter Einsaugen von Sand in den Wasserstrahl anzuwenden. Bei allen Naßverfahren ist anfallendes Wasser ständig mit Wassersaugern aufzunehmen und ggf. ein sogenanntes Wannensystem zu installieren. Die anfallende Schmutzflotte ist über einen Schlammfang einer sogenannten Fällungsanlage aufzubereiten. Ein Einleiten der ungeklärten Schmutzflotte in die Kanalisation ist nicht zulässig. Die Einleitung der Schmutzflotte nach Vorklärung durch eine Fällungsanlage ist jeweils bei der zuständigen Behörde zu beantragen und anzuzeigen. Analog zu der Mitteilung werden die Einleitwerte jeweils durch die zuständige Behörde vorgegeben.

 

Nassreinigungsverfahren
Manuelles Abwaschen der zu bearbeitenden Fläche mit alkalischem, netzmittelhaltigem Wasser (falls erforderlich unter Verwendung von abrasiven Hilfsmitteln, wie Bürstenerzeugnissen, Pads o.ä.) oder Reinigung im HD-Verfahren mit unterschiedlichen Temperaturen (z.B. Dampfstrahlen) mit und ohne Reinigungszusätze.


Reinigung von textilen Gegenständen wie z. B. Polstermöbel, Teppichböden und dergleichen im Sprühextrahtionsverfahren mit Wasser und speziellem Detachurmittel (Fleckenbehandlung).
Reinigung von Bodenbelägen mit speziellen Reinigungsmaschinen wie z.B. Einscheibenmaschinen, Schrubb-Saug-Automaten, Bürst-Saug-Maschinen und dergleichen.


Abschleifen von Natur- und Kunststeinböden unter Einsatz von Wasser und Schleifpasten. Die bei den o. g. Reinigungsarbeiten anfallende Schmutzflotte bzw. Reinigungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Interessenten an der Sanierung von Gebäudeschadstoffen wenden sich bitte an eine unserer Mitgliedsfirmen