Behördlich geforderte Fortbildung für Asbestsachkundige
Die aktuelle Fassung der Gefahrstoffverordnung hat die Gültigkeit von Asbest-Sachkundenachweisen auf sechs Jahre begrenzt. Sachkundige müssen daher vor Ablauf von sechs Jahren den Nachweis erbringen, dass sie an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilgenommen haben. Diese Regelung gilt für Sachkundenachweise nach TRGS 519 Anlage 3 und 4.
Die Teilnahmegebühren betragen je Teilnehmer für die behördlich geforderte Fortbildung für Asbestsachkundige
€ 320,00
Für Ordentliche und außerordentliche NAV-Mitglieder
kostenlos
Für NAV-Betreuungsmitglieder, Bau-Innung HH, NBV, Abbruchverband Nord (15% Rabatt)
€ 272,00
Alle Preise zuzgl. 19 % UST
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Bei Nichtteilnahme oder einer Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Fortbildung werden die Gebühren in voller Höhe berechnet. Die Aushändigung der Teilnahmebestätigung setzt voraus, dass die Gebühr entrichtet wurde. Rabatte können nur für Mitarbeiter geltend gemacht werden, die im eigenen Unternehmen fest angestellt sind.