Integrierter Lehrgang für ASI-Arbeiten an Asbestzement und für ASI-Arbeiten geringen Umfangs gemäß TRGS 519, Anlage 4 c mit KMF-Fachkunde TRGS 521
Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition und für Arbeiten geringen Umfangs.
Die Teilnahmegebühren (zuzgl. 19 % UST) betragen je Teilnehmer für den Lehrgang TRGS 519, Anlage 4c inkl. Prüfgebühr und KMF-Fachkundezertifikat
€ 575,00
Für Ordentliche und außerordentliche NAV-Mitglieder (35% Rabatt)
€ 373,75
Für NAV-Betreuungsmitglieder, Bau-Innung HH, NBV, Abbruchverband Nord (15% Rabatt)
€ 488,75
Alle Preise zuzgl. 19 % UST
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Die Teilnahmegebühren, für die Sie eine gesonderte Rechnung erhalten, beinhalten ausführliche Tagungsunterlagen sowie Tagungsgetränke. Rabatte können nur für Mitarbeiter geltend gemacht werden, die im eigenen Unternehmen fest angestellt sind. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist der NAV-Geschäftsstelle spätestens bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtteilnahme oder einer Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe berechnet. Die Aushändigung des Prüfungszeugnisses setzt voraus, dass die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde. Ich/wir bestätige/n, dass die angemeldete/n Person/en ihre Atemschutztauglichkeit nachgewiesen hat/haben bzw. nachweisen werden sowie über gute Deutschkenntnisse verfügt/verfügen. Des Weiteren bestätigen wir, dass die beiliegenden Anmeldemodalitäten (insbesondere betreffs etwaig anfallende Prüfgebühren (Ziffer 8)) von uns zur Kenntnis genommen worden sind. Sollten wir eine Woche vor Lehrgangsbeginn noch keine Teilnahmebestätigung erhalten haben, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anmeldemodalitäten für die Teilnahme an Lehrgängen "Asbestsanierung" zur Erlangung der Sachkunde gemäß Ziffer 2.7. der TRGS 519 Anlage 4 c
1 Die Teilnehmer müssen ihre Atemschutztauglichkeit nachgewiesen haben bzw. noch nachweisen sowie über gute Deutschkenntnisse verfügen.
2. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch die NAV-Geschäftstelle zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn.
3. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem Lehrgang teil bzw. wird er nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs abgemeldet, werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe berechnet. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
4. Für den Fall, dass Teilnehmer abgemeldet werden, rücken die auf der Warteliste befindlichen Teilnehmer nach.
5. Das Recht auf Teilnahme an bestimmten Lehrgängen besteht nicht.
6. Die Nichtdurchführung von Lehrgängen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) sowie Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
7. Zur schriftlichen Prüfung werden nur Teilnehmer des Lehrgangs zugelassen, die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die Fehlzeit darf maximal drei Unterrichtsstunden betragen.
Zur gegebenenfalls erforderlichen mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer mindestens 50 % der Fragen in der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet hat.
8. Die Prüfung hat bestanden:
a) jeder Teilnehmer, der mehr als 75 % der schriftlichen Prüfungsfragen richtig beantwortet hat.
b) jeder Teilnehmer, der mindestens 50 % (bis 75 %) der Fragen in der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet hat und die mündliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Die Prüfungsergebnisse liegen ca. zwei Wochen nach der jeweiligen Prüfung vor.
9. Die mündliche Prüfung findet innerhalb von sechs Wochen nach dem jeweiligen Lehrgang statt.
Die Teilnehmer werden mindestens 14 Tage vorher über den Prüfungstermin informiert.
Sollte der Teilnehmer auch die mündliche Prüfung nicht bestehen, so besteht die Möglichkeit einer zweiten mündlichen Prüfung, die aber frühestens sechs Monate nach der ersten mündlichen Prüfung erfolgen kann, jedoch vor Ablauf von zwölf Monaten erfolgen muss. Für die erste bzw. zweite mündliche Prüfung wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 20 % der regulären Lehrgangsgebühr erhoben. Wird die schriftliche Prüfung (weniger als 50 % der Fragen in der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet) bzw. zweite mündliche Prüfung nicht bestanden, so muss der Lehrgang wiederholt werden.
10. In allen strittigen Fragen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes/Amtes für Arbeitsschutz.