Behördlich geforderte Fortbildung für Asbestsachkundige 


Die aktuelle Fassung der Gefahrstoffverordnung hat die Gültigkeit von Asbest-Sachkundenachweisen auf sechs Jahre begrenzt. Sachkundige müssen daher vor Ablauf von sechs Jahren den Nachweis erbringen, dass sie an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang teilgenommen haben. Diese Regelung gilt für Sachkundenachweise nach TRGS 519 Anlage 3 und 4.

 

Die Teilnahmegebühren betragen je Teilnehmer für die behördlich geforderte Fortbildung für Asbestsachkundige
€ 320,00


Für Ordentliche und außerordentliche NAV-Mitglieder
kostenlos


Für NAV-Betreuungsmitglieder, Bau-Innung HH, NBV, Abbruchverband Nord (15% Rabatt)
€ 272,00


Alle Preise zuzgl. 19 % UST

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Wir melden folgende Person als Teilnehmer an:


Bei Nichtteilnahme oder einer Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Fortbildung werden die Gebühren in voller Höhe berechnet. Die Aushändigung der Teilnahmebestätigung setzt voraus, dass die Gebühr entrichtet wurde. Rabatte können nur für Mitarbeiter geltend gemacht werden, die im eigenen Unternehmen fest angestellt sind.